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   LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15   

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https://dejure.org/2015,27683
LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15 (https://dejure.org/2015,27683)
LG Essen, Entscheidung vom 23.07.2015 - 6 O 156/15 (https://dejure.org/2015,27683)
LG Essen, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 6 O 156/15 (https://dejure.org/2015,27683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Vereinbarung der Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Vereinbarung der Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 118/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Aus dem Umstand, dass § 355 II BGB a.F. eine solche Regelung nicht trifft, ist e contrario zu folgern, dass eine ausdrückliche Belehrung zu den Widerrufsfolgen bei Verbrauchergeschäften, die nicht in einer Haustürsituation zustande gekommen sind, nicht erforderlich ist (OLG Hamm, Urt. v. 16.03.2015, 31 U 118/14, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 14.07.2014, 3 W 34/14, zitiert nach juris).

    Soweit die Widerrufsbelehrungen der Beklagten unter der Überschrift "Widerruf bei bereits erhaltenen Leistungen" den Hinweis enthalten, dass der Darlehensnehmer für den Fall, dass er vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der Bank erhalten hat, sein Widerrufsrecht dennoch ausüben kann, aber bei Widerruf empfangene Leistungen an die Bank zurückgewähren muss und der Bank die von ihm aus der Leistung gezogenen Nutzungen herauszugeben habe, ist dieser Hinweis von Rechts wegen nicht zu beanstanden, da er dem Abwicklungsverhältnis nach einem Widerruf Rechnung trägt (OLG Hamm, Urt. v. 16.03.2015, 31 U 118/14, zitiert nach juris).

  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Er ist deshalb über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urt. v. 26.05.2009, XI ZR 242/08, zitiert nach juris).

    Die Vereinbarung einer im Vergleich zur gesetzlichen Regelung längeren Widerrufsfrist durch die Parteien in einer gesondert zu unterschreibenden Widerrufsbelehrung ist nach der Rechtsprechung des BGH unschädlich und führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung (BGH, Urt. v. 13.01.2009, XI ZR 47/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 26.05.2009, XI ZR 242/08, zitiert nach juris; LG Duisburg, Urt. v. 05.05.2014, 2 O 289/13, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Die Vereinbarung einer im Vergleich zur gesetzlichen Regelung längeren Widerrufsfrist durch die Parteien in einer gesondert zu unterschreibenden Widerrufsbelehrung ist nach der Rechtsprechung des BGH unschädlich und führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung (BGH, Urt. v. 13.01.2009, XI ZR 47/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 26.05.2009, XI ZR 242/08, zitiert nach juris; LG Duisburg, Urt. v. 05.05.2014, 2 O 289/13, zitiert nach juris).

    Eine Verlängerung der Widerrufsfrist sowie die Einräumung sonstiger weitergehender Verbraucherrechte steht dem Regelungszweck des § 355 BGB a.F. grundsätzlich nicht entgegen, soweit sich damit nicht zugleich qualitative Änderungen zu Lasten des Verbrauchers verbinden (MüKo/Masuch, BGB (2012), § 355 Rn 4; BGH, Urt. v. 13.01.2009, XI ZR 47/08, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 14.07.2014 - 3 W 34/14

    Zur Wirksamkeit einer Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in einem

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Aus dem Umstand, dass § 355 II BGB a.F. eine solche Regelung nicht trifft, ist e contrario zu folgern, dass eine ausdrückliche Belehrung zu den Widerrufsfolgen bei Verbrauchergeschäften, die nicht in einer Haustürsituation zustande gekommen sind, nicht erforderlich ist (OLG Hamm, Urt. v. 16.03.2015, 31 U 118/14, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 14.07.2014, 3 W 34/14, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 25.03.2015 - 31 U 155/14

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach einvernehmlicher Aufhebung

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Vorliegend kann zunächst dahinstehen, ob der "Prolongations-Immobiliardarlehensvertrag über ein festverzinsliches Annuitätendarlehen" den ursprünglichen Darlehensvertrag Nr. ... gänzlich ablösen oder die Bedingungen des Darlehensvertrags bei dessen Fortbestand nur modifizieren sollte, da nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die einvernehmliche Aufhebung des ursprünglichen Darlehensvertrags oder dessen vollständige Ablösung durch einen weiteren Darlehensvertrag dem Widerruf der auf Abschluss des durch die Ersetzung nunmehr gegenstandlos gewordenen Vertrags grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2013, 31 U 127/13; OLG Hamm, Urt. v. 25.03.2015, 31 U 155/14, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Die Widerrufsbelehrung muss inhaltlich zutreffend und aufgrund des in § 355 II 1 BGB a.F. geregelten Deutlichkeitsgebotes umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein, damit der Verbraucher in die Lage versetzt wird, das ihm von Gesetzes wegen zustehende Widerrufsrecht auszuüben (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012, 31 U 97/12, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 11.12.2013 - 31 U 127/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich eines Darlehensvertrages mit

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Vorliegend kann zunächst dahinstehen, ob der "Prolongations-Immobiliardarlehensvertrag über ein festverzinsliches Annuitätendarlehen" den ursprünglichen Darlehensvertrag Nr. ... gänzlich ablösen oder die Bedingungen des Darlehensvertrags bei dessen Fortbestand nur modifizieren sollte, da nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die einvernehmliche Aufhebung des ursprünglichen Darlehensvertrags oder dessen vollständige Ablösung durch einen weiteren Darlehensvertrag dem Widerruf der auf Abschluss des durch die Ersetzung nunmehr gegenstandlos gewordenen Vertrags grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2013, 31 U 127/13; OLG Hamm, Urt. v. 25.03.2015, 31 U 155/14, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 05.05.2014 - 2 O 289/13

    Keine Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Widerruf außerhalb der

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Die Vereinbarung einer im Vergleich zur gesetzlichen Regelung längeren Widerrufsfrist durch die Parteien in einer gesondert zu unterschreibenden Widerrufsbelehrung ist nach der Rechtsprechung des BGH unschädlich und führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung (BGH, Urt. v. 13.01.2009, XI ZR 47/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 26.05.2009, XI ZR 242/08, zitiert nach juris; LG Duisburg, Urt. v. 05.05.2014, 2 O 289/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Eine Nachbelehrung i.S.d. § 355 II 2 BGB a.F. ist nur dann wirksam und maßgeblich, wenn die nachträglich abgegebene Erklärung überhaupt einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu der früheren Vertragserklärung aufweist, deren Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (BGH, Urt. v. 26.10.2010, XI ZR 367/07, zitiert nach juris; BGH, Beschl. v. 15.02.2011, XI ZR 148/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 156/15
    Eine Nachbelehrung i.S.d. § 355 II 2 BGB a.F. ist nur dann wirksam und maßgeblich, wenn die nachträglich abgegebene Erklärung überhaupt einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu der früheren Vertragserklärung aufweist, deren Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (BGH, Urt. v. 26.10.2010, XI ZR 367/07, zitiert nach juris; BGH, Beschl. v. 15.02.2011, XI ZR 148/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • LG Essen, 17.09.2015 - 6 O 190/15

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und von Bearbeitungsgebühren

    Die Vereinbarung einer im Vergleich zur gesetzlichen Regelung längeren Widerrufsfrist durch die Parteien in einer gesondert zu unterschreibenden Widerrufsbelehrung führt nach der Rechtsprechung des BGH nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung (BGH, Urt. v. 13.01.2009, XI ZR 47/08, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 26.05.2009, XI ZR 242/08, zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 23.07.2015, 6 O 156/15).
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